Gesetzliche Grundlagen

Wir sind eine staatlich anerkannte Kindertagesstätte.
Die gesetzlichen Grundlagen der Einrichtung finden sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) der Bundesrepublik Deutschland (SGB VIII §22), im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) mit seiner Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG) sowie in EU-Richtlinien. Der § 22 des achten Sozialgesetzbuches sagt beispielsweise: „...Tageseinrichtungen sollen Eltern helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können...“. Die Ausführungsverordnung des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes nennt im § 1 als Leitziel „den beziehungsfähigen, wertorientierten, hilfsbereiten und schöpferischen Menschen, der sein Leben verantwortlich gestalten und den Anforderungen in Familie, Staat und Gesellschaft gerecht werden kann.“ Eine länderübergreifende Richtlinie ist z. B. die seit 1992 in Deutschland geltende UN-Kinderrechtskonvention. Inhalte dieser sind unter anderen „das Recht des Kindes auf bestmögliche Bildung, das Recht auf Beteiligung an Freizeit, Spiel und Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben oder das Recht des Kindes auf freie Meinungsäußerung.“
Aufgabe von Tageseinrichtungen ist die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. Hierbei arbeiten Kindertageseinrichtungen familienunterstützend und -ergänzend.