Gesetzliche Grundlagen
Wir sind eine staatlich anerkannte Kindertagesstätte.
Die gesetzlichen Grundlagen der Einrichtung finden sich im Kinder- und
Jugendhilfegesetz (KJHG) der Bundesrepublik Deutschland (SGB VIII §22), im
Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) mit seiner
Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG) sowie in EU-Richtlinien. Der § 22
des achten Sozialgesetzbuches sagt beispielsweise: „...Tageseinrichtungen
sollen Eltern helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser
miteinander vereinbaren zu können...“. Die Ausführungsverordnung
des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes nennt im § 1 als
Leitziel „den beziehungsfähigen, wertorientierten, hilfsbereiten und
schöpferischen Menschen, der sein Leben verantwortlich gestalten und den
Anforderungen in Familie, Staat und Gesellschaft gerecht werden kann.“ Eine
länderübergreifende Richtlinie ist z. B. die seit 1992 in Deutschland
geltende UN-Kinderrechtskonvention. Inhalte dieser sind unter anderen „das
Recht des Kindes auf bestmögliche Bildung, das Recht auf Beteiligung an
Freizeit, Spiel und Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben oder
das Recht des Kindes auf freie Meinungsäußerung.“
Aufgabe von Tageseinrichtungen ist die Bildung, Erziehung und Betreuung des
Kindes. Hierbei arbeiten Kindertageseinrichtungen familienunterstützend und
-ergänzend.